Statement zur Position der SPD bezüglich des Investorenschutzes in EU-Handelsabkommen

Der Ausschuss für internationalen Handel im Europaparlament hat am 28. Mai 2015 seine Position zum Freihandelsabkommen mit den USA abgestimmt. Entgegen anderslautender Meldungen, haben sich die SPD-Abgeordneten wie die Mehrheit des Ausschusses für eine grundlegende Reform des Investorenschutzes ausgesprochen. Demnach sind zunächst die nationalen Gerichte für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten verantwortlich. Nur bei ungelösten Fällen, kann ein komplett neues System eingerichtet werden.

Für dieses System fordern die Abgeordneten öffentlich berufene Richter, die unabhängig sein müssen und die Verfahren in transparenter Weise gestalten. Wichtig ist, dass ein neues System einen Revisionsmechanismus beinhalten muss, somit werden Investitionsstreitigkeiten zukünftig wie vor ordentlichen Gerichten verhandelt. Eine klare Absage an die bisherigen Vorschläge der Kommission und Investorenschutz im Hinterzimmer.
Weitere Erfolge für die SPD sind:

• Ratifizierung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
• Der Bereich der Daseinsvorsorge wird von den Verhandlungen ausgenommen
• Dienstleistungen werden nur liberalisiert, wenn sie ausdrücklich aufgelistet sind (Ansatz über eine Positiv-Liste)
• Regulatorische Zusammenarbeit wird keine demokratische Gesetzgebung in der EU unterlaufen
• Datenschutzstandards bleiben auch zukünftig auch hohem Niveau und dürfen nicht verringert werden

Das Europaparlament muss jedem Freihandelsabkommen in seiner endgültigen Form zustimmen. Dies gibt uns im EU-Parlament entscheidende gestalterische Möglichkeiten. Mit uns SPD-Abgeordneten wird es daher keine intransparenten und undemokratischen Schiedsgerichte geben.