Mein Europa

Der Reformvertrag von Lissabon

Die seit dem 1. Dezember 2009 für die EU geltende Rechtsgrundlage ist der Vertrag von Lissabon. Ziel dieses Reformvertrages ist eine stärkere, demokratischere und handlungsfähigere Gemeinschaft, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Der bisher alle sechs Monate rotierende Ratsvorsitz wird durch einen ständigen Ratspräsidenten ersetzt (Amtszeit: 2 ½ Jahre).
  • Der neu eingeführte Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik ist zugleich Vizepräsident der EU-Kommission und Beauftragter des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
  • Die EU-Kommission soll in Zukunft schrumpfen. Während bisher alle Mitgliedsländer einen Kommissar stellen durften, sollen künftig nur noch zwei von drei Staaten nach Rotationsprinzip einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Wann genau diese Regel in Kraft tritt ist bisher allerdings unklar.
  • Europäisches Parlament: Das Mitentscheidungsverfahren wird zur Regel, das heißt das Europäische Parlament ist in 95 Prozent der Fälle gleichberechtigt mit dem Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) an der Gesetzgebung beteiligt. Neu ist die Mitentscheidung etwa in dem gesamten Bereich der Agrarpolitik, in der Energiepolitik, in weiten Teilen der Innen- und Justizpolitik sowie beim Katastrophenschutz und der humanitären Hilfe. Bei der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten ist das Ergebnis der Europawahlen zu berücksichtigen. Die im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen müssen „angemessen konsultiert“ werden.
  • EU-Ministerrat: Der EU-Ministerrat stimmt nun in 181 Politikbereichen mit qualifizierter Mehrheit ab (bisher waren es nur 137). In einigen sensiblen Bereichen wie der Außen- und der Steuerpolitik sowie bei Änderungen der EU-Verträge gilt weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit. Seit 2014 findet grundsätzlich das Prinzip der „doppelten Mehrheit“ Anwendung, nach dem mindestens 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
  • Die EU erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann damit völkerrechtlich bindende Verträge abschließen, soweit es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
  • Es wird ein europaweites Bürgerbegehren eingeführt. Unterstützen grenzüberschreitend eine Million Bürgerinnen und Bürger ein politisches Anliegen durch ihre Unterschrift, muss die Europäische Kommission sich damit befassen.
  • Das Recht zum freiwilligen Austritt von Mitgliedstaaten aus der EU ist nunmehr ausdrücklich festgeschrieben.